Am 23.7.2018 von 19-22 Uhr besprechen wir dieses extrem wichtige und Prüfungs-relevante Thema
Ein Auszug:
Bei Notfall während Behandlung durch HP (Behandlungsvertrag):
Garantenpflicht – erweiterte strafrechtliche Pflicht
Körperverletzung oder sogar Tötung durch Unterlassung
Die erweiterte strafrechtliche Haftung tritt nur dann ein, wenn tatsächlich ein Behandlungsvertrag zwischen Heilpraktiker und Patient besteht und damit eine Garantenstellung anzunehmen ist.
Sollte der Heilpraktiker als Ersthelfer, z. B. im Straßenverkehr, handeln, erwächst ihm grundsätzlich keine gesteigerte strafrechtliche Eintrittspflicht, es sei denn, er hat im Einzelfall zum Ausdruck gebracht, eine solche übernehmen zu wollen.
So kann aus seinem Verhalten hervorgehen, dass er als Garant für den Verletzten auftreten will, z. B. durch sein entsprechendes Auftreten gegenüber anderen Passanten.
Hier kann es gebucht werden:
http://e-vidia.de/Labor-Notfall-Naturhei...eilpraktiker-PV
60 Seiten Skript inklusive Liste Notfallkoffer und Notfallmedikamente
Wer nur dieses Thema buchen will schreibt mir bitte eine Mail
Zu dem Termin gehört auch die Lerngruppe am 25.7. von 21-22 Uhr
Kosten für diese insgesamt 4 Stunden inkl. Skript und Aufzeichnungen: 50 Euro